Unterstützungsangebote

Erkunden Sie unsere Kategorien, erhalten Sie tiefergehende Informationen zur Umsetzbarkeit inklusive Steuertipps und stellen Sie sich Ihren eigenen Maßnahmenkatalog zusammen.

Unterstützungsangebote

Familienpflege & Notfallbetreuung

Wenn nahe Angehörige plötzlich pflegebedürftig werden oder eine akute Betreuungssituation in der Familie entsteht, stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oft von heute auf morgen vor einer großen organisatorischen und emotionalen Herausforderung. Neben der persönlichen Belastung kann dies auch zu spontanen Fehlzeiten führen, die Projekte verzögern oder zusätzliche Kosten verursachen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können in einer akuten Pflege- oder Krankheitssituation dafür das Modell der „Kurzzeitigen Arbeitszeitverhinderung“ (unbezahlte Freistellung bis zu 10 Arbeitstage) nutzen, das für genau solche Fälle eingeführt wurde. Sie können auch das sogenannte „Pflegeunterstützungsgeld“ bei der Pflegeversicherung beantragen. Damit können bis zu 90% des Nettolohns an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergezahlt werden. Informieren Sie Ihre Belegschaft über diese Möglichkeit.

Info: Während der kurzzeitigen Arbeitsbefreiung bleiben Beschäftigte kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversichert, auch wenn das Arbeitsentgelt nicht weitergezahlt wird.

Umsetzungstipps:

  • Externe Dienstleister oder Kooperationspartner beauftragen, die kurzfristig Betreuungsangebote bereitstellen können (z. B. für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige).
  • Interne Informationspakete oder Checklisten entwickeln, die den Ablauf bei plötzlicher Pflegebedürftigkeit oder Betreuungsnotfällen erklären.
  • Ein internes oder externes Netzwerk von Beratungsstellen, Pflege- oder Betreuungsdiensten aufbauen und deren Kontaktdaten leicht zugänglich machen.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über ihre gesetzlichen Ansprüche informieren, zum Beispiel zur „kurzzeitigen Arbeitsverhinderung“ oder zu Pflegezeiten.
  • Klare interne Abläufe definieren, wie Betroffene im Notfall schnell Unterstützung anfordern können.
  • Angebote regelmäßig kommunizieren, damit sie im Ernstfall sofort präsent sind.
  • Homeoffice zur besseren Vereinbarkeit zwischen Beruf und Pflegesituation anbieten.
  • Schulung von Führungskräften zum Thema durchführen.

Angebot der IHK Berlin:

Kosten-Nutzen-Einschätzung

Effektivität:

Kosten:

Interne Aufwände:

Steuertipp

Wenn Sie ein Dienstleistungsunternehmen engagieren, das pflegende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berät oder Betreuungspersonen vermittelt, sind diese Kosten für Sie steuerfrei.

Übernimmt Ihr Unternehmen Zuschüsse für Betreuungskosten, können diese bis zu einem Betrag von 600 € pro Mitarbeiterin/Mitarbeiter und Jahr von der Steuer abgesetzt werden – vorausgesetzt, es handelt sich um eine kurzfristige Betreuung, die aus zwingenden beruflichen Gründen erforderlich ist (§ 3 Nr. 34a EStG).

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