Würdigung & Dank

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Würdigung & Dank

Sabbaticals

Ein Sabbatical ist eine freiwillige, längere Auszeit vom Beruf, auf die grundsätzlich kein Anspruch besteht. Meist dauert ein Sabbatical zwischen einem und zwölf Monaten, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht arbeiten, aber weiterhin fest angestellt bleiben. Die Zeit kann zur Erholung, für Weiterbildungen oder persönliche Projekte genutzt werden. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können einen Anspruch darauf haben in ihre Position bzw. Beschäftigung zurückzukehren, soweit dies in einer entsprechenden Sabbatical-Vereinbarung verabredet wurde.

Nutzen für das Unternehmen

  • Mitarbeiterbindung: Sabbaticals sind ein starkes Zeichen, dass das Unternehmen individuelle Lebensphasen ernst nimmt. Das steigert Loyalität und senkt langfristig Fluktuation.
  • Neue Perspektiven & Kompetenzen: Wer zurückkehrt, bringt häufig frische Ideen, Energie und ggf. neues Fachwissen mit, das unmittelbar in Projekte einfließen kann.
  • Employer Branding: Die Möglichkeit eines Sabbaticals macht das Unternehmen attraktiver für qualifizierte Fachkräfte und steigert die Wettbewerbsfähigkeit am Arbeitsmarkt.

Umsetzungstipps:

  • Die Durchführung des Sabbaticals sollte schriftlich vereinbart werden und dabei v.a. folgende Punkte enthalten:
  • Klare Rahmenbedingungen (Ankündigungsfristen, Übergabeprozesse, Vertretungsplanung) sorgen dafür, dass Sabbaticals planbar sind und das Team nicht zu sehr belastet wird.
  • Sabbaticals können in ruhigere Geschäftsphasen oder projektfreie Zeiten gelegt werden, um betriebliche Abläufe nicht zu stören.
  • Geplanter Wissenstransfer: Durch frühzeitige Planung können Aufgaben übergangsweise verteilt, Wissen gesichert und Kollegen eingebunden werden. So werden Mehrbelastungen minimiert.
  • Es gibt mehrere Möglichkeiten der Umsetzung: Ein Sabbatical kann als unbezahlter Urlaub gewährt werden. Es kann über das Teilzeit- und Befristungsgesetz (§ 9a TzBfG) in Form von Teilzeit mit Blockfreistellung (Ansparmodell) möglich gemacht werden. Dabei werden Jahre oder Monate im Vorfeld Arbeitsvolumen und Entgelt vertraglich auf Teilzeit reduziert (z.B. 75%), dabei allerdings weiterhin Vollzeit gearbeitet (100%). Die entstehenden Überstunden werden dann in der Abwesenheit verrechnet. Damit bleiben Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchgehend krankenversichert. Auch eine Teilzeitreduzierung ohne komplette Freistellung ist möglich, erscheint aber für ein Sabbatical häufig nicht als erste Wahl. Schließlich ist auch die Nutzung von Zeitwertkonten möglich. Dabei kann man Überstunden und Boni auf ein sogenanntes Zeitwertkonto einzahlen und diese während des Sabbaticals nutzen. Die meisten Sabbaticals dauern nicht länger als drei Monate.
  • Achtung: Anträge auf ein Sabbatical im Rahmen einer Teilzeitreduzierung sind rechtzeitig zu prüfen und sowohl Annahme als auch Ablehnung schriftlich (ggf. begründet) mitzuteilen, da sonst das Sabbatical in Form der Teilzeitreduzierung gem. § 9a Abs. 3 in Verbindung mit § 8 Abs. 5 TzBfG als genehmigt gilt.

Ein gut geplantes Sabbatical ist keine Lücke, sondern eine Investition in die Leistungsfähigkeit und Kreativität der Belegschaft und damit auch in den langfristigen Erfolg des Unternehmens.

Link-Tipp:

  • Weitere Infos zu Sabbaticals gibt die Techniker Krankenkasse in ihrem TK-Lex.

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