Würdigung & Dank

Erkunden Sie unsere Kategorien, erhalten Sie tiefergehende Informationen zur Umsetzbarkeit inklusive Steuertipps und stellen Sie sich Ihren eigenen Maßnahmenkatalog zusammen.

Würdigung & Dank

Essenszuschuss

Ein bezuschusstes Mittagessen steigert Motivation und Produktivität und fördert den Austausch im Team, besonders bei gemeinsamen Mahlzeiten. Auch Einzelzuschüsse sind möglich und flexibel umsetzbar - auch ohne Kantine.

Umsetzungstipps:

  • Zuschüsse können individuell oder für Gruppen gewährt werden.
  • Gemeinsames Essen organisieren, z. B. wöchentlicher Lunch-Termin im Büro oder auswärts oder alternativ Einzelzuschüsse ermöglichen, z. B. über digitale Essensmarken oder Apps.
  • Belege einreichen lassen oder mit Partnern (z. B. Restaurants) zusammenarbeiten.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren, klare Kommunikation erhöht die Akzeptanz.

Kosten-Nutzen-Einschätzung

Effektivität:

Kosten:

Interne Aufwände:

Steuertipp

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Gewährung eines Essenszuschusses lohnsteuerfrei gestaltet werden oder durch den Arbeitgeber mit 25 % pauschal versteuert werden, auch abhängig davon, wieviel die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter selbst zur Mahlzeit dazuzahlt. Der arbeitstägliche Zuschuss darf den amtlichen Sachbezugswert einer Mahlzeit (2025: 4,40 EUR für Mittagessen) um nicht mehr als 3,10 EUR übersteigen, also insgesamt nicht mehr als 7,50 EUR betragen. Weitere Infos beim Bundesfinanzministerium.

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