Würdigung & Dank

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Würdigung & Dank

Zusätzliche freie Tage

Zeit ist eine wertvolle Belohnung im Arbeitsleben. Zusätzliche Urlaubstage oder eine reduzierte Arbeitszeit zeigen große Wertschätzung gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und fördern die Work-Life-Balance. Unternehmen können zusätzliche freie Tage oder reduzierte Arbeitszeit nutzen, um die Mitarbeiterbindung zu erhöhen.

Mehrere Anlässe sind denkbar, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch einen zusätzlichen freien Tag zu würdigen und zu binden: Zum Geburtstag oder zu besonderen Dienstjubiläen (z.B. 10 Jahre Unternehmenszugehörigkeit).

Eine kürzere Arbeitszeit kann ebenfalls als besonders wertvoll empfunden werden. Ein gesetzlicher Anspruch hieraus ist unter bestimmten Umständen vorgesehen (vgl. § 8 TzBfG). Darüber hinausgehende vertraglich vereinbarte Ansprüche, zum Beispiel Reduktion der Wochenarbeitszeit um eine Stunde oder Verkürzung der Kernarbeitszeit am Freitag (z.B. „Sommerarbeitszeit“), sollten stets im Einzelfall unter Beachtung der Gleichbehandlung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgen. Insbesondere muss sich der Arbeitgeber auch über die Rechtsfolgen einer solchen Regelung im Klaren sein. Es ist zum Beispiel möglich, dass sich ein Anspruch auf kürzere Arbeitszeit für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergibt, wenn diese nur individuell mit ausgewählten Mitarbeitern vereinbart wurde. Hier greift der Gleichbehandlungsgrundsatz. Auch ein Anspruch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus einer betrieblichen Übung ist nicht auszuschließen, wenn die kürzere Arbeitszeit nicht vertraglich festgelegt, sondern mündlich kommuniziert und über längere Zeit praktiziert wurde. Übung meint in diesem Zusammenhang: freiwilliges, sich regelmäßig wiederholendes Verhalten des Arbeitgebers (z.B. Weihnachtsgeld), aufgrund dessen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Anspruch auf dieses Verhalten entsteht.

Lassen Sie sich dabei digital unterstützen: Urlaubsverwaltungstools mit entsprechenden Richtlinien hinterlegen; automatische Erinnerung an Jubiläen und Geburtstage durch Software an die Personalabteilung oder Geschäftsführung.

Kosten-Nutzen-Einschätzung

Effektivität:

Kosten:

Interne Aufwände:

Steuertipp

Sie können zusätzliche freie Tage über das Modell des „bezahlten Sonderurlaubs“ umsetzen (§ 616 BGB). Lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich ist bezahlter Sonderurlaub genau so zu behandeln wie andere bezahlte Urlaubstage.

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