Arbeitsorganisation

Erkunden Sie unsere Kategorien, erhalten Sie tiefergehende Informationen zur Umsetzbarkeit inklusive Steuertipps und stellen Sie sich Ihren eigenen Maßnahmenkatalog zusammen.

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Mobiles Arbeiten

Mobiles Arbeiten ist längst mehr als nur eine Reaktion auf Trends. Es ist ein strategisches Instrument, um Fachkräfte zu gewinnen, Produktivität zu steigern und gleichzeitig Kosten zu optimieren. Neben der offensichtlichen Flexibilität hat mobiles Arbeiten auch messbare Effekte auf Arbeitgeberattraktivität, Krankentage und Fluktuation. Studien zeigen, dass gezielte Regelungen für mobiles Arbeiten die Fehlzeiten um bis zu 20 % reduzieren können.

Ein weiterer Vorteil: Unternehmen können durch mobiles Arbeiten auch ihren geografischen Bewerberpool erweitern, da nicht zwingend ein Umzug nötig ist. Damit lassen sich Positionen besetzen, die sonst schwer zu besetzen wären. Zu beachten ist dabei, dass es je nach Land, in dem die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer arbeitet, verschiedene sozialversicherungsrechtliche, arbeitsrechtliche oder steuerrechtliche Verpflichtungen gibt. Diese sind unbedingt zu beachten. Die Deutschen Auslandshandelskammern beraten zu diesen rechtlichen Aspekten für ihr jeweiliges Land.

Umsetzungstipps:

  • Klare Rahmenbedingungen in Form von schriftlichen Betriebs-/Dienstvereinbarungen festhalten, inkl. Erreichbarkeitsregeln, und der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer aushändigen. Ein Muster dafür finden Sie in diesem Dokument unter Punkt 7.
  • Schulungen zu digitaler Zusammenarbeit und Selbstorganisation anbieten.
  • Prüfen, ob technische Ausstattung (Laptop, sichere VPN-Verbindung, ggf. zwei Monitore) bereitgestellt werden kann.
  • Bei Bedarf Zusatz-Equipment wie geräuschreduzierende Kopfhörer oder mobile Router bereitstellen.
  • Ergonomische Beratung für den physischen Ort der Arbeitsverrichtung ermöglichen.

Kosten-Nutzen-Einschätzung

Effektivität:

Kosten:

Interne Aufwände:

Steuertipp

Bei Arbeitsmitteln sind vier unterschiedliche Konstellationen in der Praxis denkbar, mit jeweils unterschiedlichen steuerrechtlichen Auswirkungen: 1) Anschaffung durch die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer für den Arbeitgeber, 2) Arbeitsmittel der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers, 3) Übereignung an die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer und 4) Arbeitsmittel des Arbeitgebers. Wenn im Fall 1) die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter die Arbeitsmittel selbst angeschafft haben, können diese steuerfrei als Auslagenersatz geltend gemacht werden, wenn die Ausgaben auf Rechnung des Arbeitsgebers gemacht werden und im Einzelnen abgerechnet werden (kein pauschaler Auslagenersatz). In Fall 4) könnten bestimmte Arbeitsmittel, wie Laptops und Smartphones und weitere, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern überlässt, auch privat genutzt werden und sind trotzdem lohnsteuerfrei (§ 3 Nr. 45 EStG).

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