Einbindung & Feedback

Erkunden Sie unsere Kategorien, erhalten Sie tiefergehende Informationen zur Umsetzbarkeit inklusive Steuertipps und stellen Sie sich Ihren eigenen Maßnahmenkatalog zusammen.

Einbindung & Feedback

Offboarding positiv gestalten

Heutzutage sind Wechsel zwischen verschiedenen Arbeitgebern die Regel. Unternehmen sollten sich darauf einstellen, dass auch sie regelmäßig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verabschieden und diesen Abschied wertschätzend und auf Augenhöhe gestalten. Dabei geht es nicht nur darum, formale Schritte zu erledigen, sondern auch die gemeinsame Zeit bewusst zu reflektieren und die Leistungen der Person anzuerkennen.

Selbst wenn es während der Zusammenarbeit Konflikte gab, lohnt es sich, konstruktives Feedback einzuholen und später intern auszuwerten. So können Prozesse verbessert und künftige Missverständnisse vermieden werden. Ein positiver Nebeneffekt: Wenn ehemalige Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter im Nachhinein gut über das Unternehmen sprechen, stärkt dies das Arbeitgeberimage und kann sogar zu Empfehlungen oder einer späteren Rückkehr führen.

Umsetzungstipps:

  • Frühzeitig einen klaren Offboarding-Prozess festlegen, der alle Schritte von der Kündigung bis zum letzten Arbeitstag umfasst.
  • Ein Abschlussgespräch führen, um gegenseitiges Feedback auszutauschen und offene Fragen zu klären.
  • Erfolge und Beiträge der scheidenden Person würdigen, z. B. in einer kleinen Verabschiedungsrunde oder schriftlich.
  • Wissenstransfer sicherstellen, damit wichtige Informationen im Team bleiben.
  • Technische und administrative Aufgaben (Zugänge, Geräte, Dokumente) klar regeln.
  • Optional den Kontakt über Alumninetzwerke oder Veranstaltungen halten, um eine langfristige Verbindung zu ermöglichen.

Angebot der IHK Berlin:

Kosten-Nutzen-Einschätzung

Effektivität:

Kosten:

Interne Aufwände:

Steuertipp

Wenn Sie als Arbeitgeber eine Abschiedsfeier organisieren, können die damit zusammenhängenden Aufwendungen unter bestimmten Voraussetzungen lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei behandelt werden (R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 LStR.). So dürfen unter anderem die Aufwendungen des Arbeitgebers einschl. Umsatzsteuer nicht mehr als 110 € je teilnehmender Person betragen. Auch Geschenke bis zu einem Gesamtwert von 60 € sind in die 110-€-Grenze einzubeziehen.

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